Bundestag: Erhöhung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags und des Kindergeldes
Der Bundestag hat am 18.6.2015 die geplante Erhöhung mehrerer steuerlicher Freibeträge bzw. des Kindergeldes erörtert und den Gesetzesentwurf angenommen. Von diesen Erhöhungen wird jeder Steuerpflichtige profitieren, wenn sich auch die monetären Vorteile in Grenzen halten werden. Denn letztlich handelt es sich dabei vor allem um eine Anpassung an gestiegene Lebenshaltungskosten.
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