BVerfG: Pauschaliertes Abzugsverbot für Betriebsausgaben ist verfassungsgemäß
In einem am 18.11.2010 veröffentlichten Beschluss hat das BVerfG mit 6 zu 2 Stimmen entschieden, dass die Pauschalierungsregelung des § 8b KStG verfassungsgemäß ist. Damit müssen weiterhin pauschal 5 % der steuerfreien Erlöse aus der Beteiligung an Kapitalgesellschaften dem Gewinn hinzugerechnet werden.
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