BVerfG Pressemitteilung: Degressiver Zweitwohnungsteuertarif bedarf hinreichend gewichtiger Sachgründe
Das BVerfG hat der Verfassungsbeschwerde gegen einen Zweitwohnungsteuerbescheid der Stadt Konstanz stattgegeben und die zugrundeliegenden Satzungen der Jahre 1989, 2002 und 2006 für nichtig erklärt.
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