BZSt: Ab 1.1.2013 authentifizierte Übermittlung von Zusammenfassenden Meldungen
Zusammenfassende Meldungen (ZM) müssen ab dem 1.1.2013 authentifiziert übermittelt werden. Eine nicht authentifizierte Übermittlung von ZM über den Formularserver der Bundesfinanzverwaltung ist nach dem 31.12.2012 nicht mehr zulässig.
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