BZSt: Brexit wirkt sich nicht auf Antragsverfahren nach § 50d Abs. 1 und 2 EStG aus
Das BZSt gibt Hinweise zu den Konsequenzen des "Brexit" auf Anträge nach § 50d Abs. 1 und 2 EStG auf Erstattung und Freistellung von Kapitalertragsteuer.
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