BZSt: Einführung der Steuer-Identifikationsnummer beim Kindergeld
Die Steuer-Identifikationsnummer (IdNr) wird zusätzliche Anspruchsvoraussetzung für das Kindergeld. Die Kindergeldberechtigten und die Kinder werden ab dem 1.1.2016 von der Familienkasse durch die an sie vergebene IdNr zu identifizieren sein. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Angabe der IdNr beim Kindergeld hat das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zusammengestellt.
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