Das BZSt weist darauf hin, dass ab sofort das elektronische Antragsverfahren zur Erstattung der Kapitalertragsteuer nach § 11 InvStG zur Verfügung steht.
Beim Verfahren zum Kirchensteuerabzug für Abzugsverpflichtete und Datenübermittler ist seit 1.6.2019 ausschließlich das neue XSD-Schema zu verwenden.
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