Ab 1.1.2021 ist eine neue Version für das CbCR (Country-by-Country-Reporting) XML-Schemas für den länderbezogenen Bericht anzuwenden. Die Version wurde veröffentlicht.
Das BZSt hat für den Fall eines ungeordneten Brexits die FAQ für die Bereiche "Umsatzsteuer-Identifikationsnummer" und "Zusammenfassende Meldung" ergänzt.
Das Country-by-Country Reporting dämmt laut einer Studie die aggressive Steuervermeidung multinationaler Unternehmen ein und führt zu einem signifikanten Rückzug aus Steueroasen.
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