BZSt Kommentierung: Neue Zuständigkeit für das Steuerabzugsverfahren bei beschränkt Steuerpflichtigen
Das Steuerabzugs- und Veranlagungsverfahren bei beschränkt steuerpflichtigen Personen liegt seit dem 1.1.2014 in neuen Händen: Seitdem ist die Zuständigkeit von den Finanzbehörden der Länder auf das Bundeszentralamt für Steuern übergegangen.
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