Um eine Steuervergünstigung zu erlangen ist der Nachweis zu erbringen, dass die Einkünfte/Gewinne nach Großbritannien/Nordirland überwiesen oder dort bezogen werden.
Am 3.10.2012 haben die Bundesrepublik Deutschland und das Königreich Spanien die dem BMF-Schreiben v. 9.4.2013 als Anlage beigefügte Absprache über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen…
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