BZSt: Registrierung für den Mini One Stop Shop ab dem 1.10.2014 möglich
Ab dem 1.10.2014 können deutsche Unternehmen beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die Teilnahme an der Verfahrenserleichterung "Mini-One-Stop-Shop" für die Umsatzsteuer auf elektronische Dienstleistungen beantragen.
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