BZSt: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wird nur nach schriftlichem Antrag vergeben
Das BZSt weist darauf hin, dass die Vergabe der USt-IdNr. nach § 27a Abs. 1 Satz 4 UStG ausschließlich auf schriftlichen Antrag erfolgt.
Powered by Börsen-Handelssysteme