Das BZSt weist darauf hin, dass ab sofort das elektronische Antragsverfahren zur Erstattung der Kapitalertragsteuer nach § 11 InvStG zur Verfügung steht.
Der EuGH hat entschieden, dass § 50d Abs. 3 EStG in der Fassung des JStG 2007 sowohl gegen die Mutter-Tochter-Richtlinie als auch gegen die Niederlassungsfreiheit verstößt.
Das FG Köln hat dem EuGH die Frage vorgelegt, ob die Voraussetzungen für die Erstattung von Kapitalertragsteuer bei Streubesitzdividenden europarechtlich vereinbar sind.
Das BZSt informiert über neue Onlineformulare im Bereich Entlastung von der Steuer auf Kapitalerträge.
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