BZSt: Wichtige Änderung im Datenträgerverfahren ab 1.1.2018
Das BZSt weist darauf hin, dass Erstattungsanträge nach § 50d Abs. 1 EStG von ausländischen Fondsgesellschaften und Investmentfonds im Datenträgerverfahren nicht mehr bearbeitet werden.
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