BZSt: Zentralisierung des Steuerabzugs- und Veranlagungsverfahrens
Das Bundeszentralamt für Steuern übernimmt zum Jahresbeginn 2014 die Zuständigkeit für das Steuerabzugs- und Veranlagungsverfahren bei beschränkt Steuerpflichtigen. Bisher waren hierfür die Finanzbehörden der Länder zuständig.
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