Corona-Hilfen: Soloselbstständige können Neustarthilfe beantragen
Soloselbstständige, die im Rahmen der Überbrückungshilfen III keine Fixkosten geltend machen, aber dennoch stark von der Corona Krise betroffen sind, können einmalig eine Neustarthilfe von bis zu 7.500 EUR erhalten. Anträge können seit dem 16.2.2021 gestellt werden.
Powered by Steuernachrichten