Das Oma Taxi von der Steuer absetzen
Zur Kinderbetreuung gehören auch die Fahrtkosten diese können in einer Höhe von zwei Dritteln der Aufwendungen als Sonderausgaben von der Steuer abzugsfähig sein, selbst dann, wenn die Betreuung eigentlich kostenlos erfolgt. Im hier beschriebenen Fall betreuten die beiden Großmütter ihr Enkelkind an den Tagen in der Woche im Haushalt der Eltern des Kindes, an denen [...]
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