Datendiebstahl: Verurteilung wegen Erpressung einer Liechtensteiner Bank (BGH)
Das LG Rostock hat einen Datendieb wegen der Erpressung einer Liechtensteiner Bank zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 3 Monaten verurteilt. Die Revision des Angeklagten vor dem BGH hatte keinen Erfolg.
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