Datenschutzgrundverordnung (DSGVO): Steuerberater sind keine Auftragsverarbeiter
Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) und die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) sehen in den Leistungen der Steuerberater im Bereich der Lohn- und Gehaltsbuchführung sowie in der Finanzbuchhaltung eine eigenverantwortlich erbrachte Fachleistung.
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