Datenübertragung: Elektronische Übermittlung von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen (BMF)
Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2010 beginnen, sind nach § 5b EStG Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen elektronisch zu übermitteln. Das BMF regelt dazu Einzelheiten.
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