Dauerhafte Zuordnung entscheidend für "erste Tätigkeitsstätte"
Die Ablösung der "regelmäßigen Arbeitsstätte" durch die gesetzliche Neudefinition der sog. ersten Tätigkeitsstätte bewirkt, dass ab 1. Januar 2014 nicht mehr geprüft werden muss, wo der Arbeitnehmer seinen dauerhaften Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit hat - entscheidend ist die dauerhafte Zuordnung zu einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung durch den Arbeitgeber.
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