Degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter ist passé
Die degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens gehört für Anschaffungsvorgänge nach dem 31.12.2010 der Vergangenheit an. Eine Verlängerung der zwei Jahre andauernden „Reaktivierungsfrist“ hat der Gesetzgeber wegen der guten Konjunkturaussichten nicht in Angriff genommen.
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