Dienstwagen: Lohnsteuerlicher Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (BFH)
Der BFH bestätigt mit drei Urteilen vom 22.9.2010 seine Rechtsprechung vom April 2008, dass die 0,03 %-Zuschlagsregelung in § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG nur einen Korrekturposten für abziehbare aber nicht entstandene Erwerbsaufwendungen darstellt und sie daher nur dann und insoweit zur Anwendung kommt, wie der Dienstwagen tatsächlich für solche Fahrten genutzt worden war.
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