Dienstwagen: Nachträglicher Einbau einer Gasanlage erhöht nicht den pauschalen Nutzungswert (BFH)
Kosten für den nachträglichen Einbau einer Flüssiggasanlage in ein zur Privatnutzung überlassenes Firmenfahrzeug sind nicht als „Kosten für Sonderausstattung“ in die Bemessungsgrundlage für die sog. 1 %-Regelung einzubeziehen sind.
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