Dienstwagen: Pauschale Besteuerung bei Nutzung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (FG)
Nutzt der Steuerpflichtige einen Dienstwagen monatlich durchschnittlich an 11,5 Tagen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, kann von dem gesetzlich vorgesehenen pauschalen Zuschlag der Fahrten mit 0,03 % des inländischen Bruttolistenpreises für jeden Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zugunsten einer Einzelbewertung der Fahrten mit 0,002 % des Listenpreises nicht abgesehen werden.
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