Dienstwagen: Privatnutzung kann mit gleichwertigem Privatfahrzeug widerlegt werden (FG)
Ein Klassiker in der Betriebsprüfung ist die Privatnutzung hochwertiger Firmenfahrzeuge. Das Finanzamt nimmt hier stets eine "vollumfängliche" Privatnutzung an. Der Steuerpflichtige kann allerdings den Gegenbeweis antreten.
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