Doppelte Haushaltsführung: Anforderungen an eigenen Hausstand im Haushalt der Eltern (FG)
Die Voraussetzungen für das Vorliegen einer doppelten Haushaltsführung sind nicht erfüllt, wenn die Steuerpflichtige im elterlichen Haus Räumlichkeiten nutzt, die zwar über Küchenanschlüsse, nicht aber über eine eigene Küche verfügen.
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