Doppelte Haushaltsführung: Anforderungen bei Erstwohnung im Elternhaus (FG)
Eine doppelte Haushaltsführung kann auch dann vorliegen, wenn der Arbeitnehmer seine Erstwohnung im Elternhaus unterhält. In diesem Fall ist aber genau zu prüfen, ob er dort auch tatsächlich einen eigenen Haushalt führt. Das FG Baden-Württemberg begibt sich in einem solchen Fall auf Spurensuche.
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