Doppelte Haushaltsführung: Aufwendungen für die Einrichtung der Wohnung sind unbegrenzt abziehbar
Unterkunftskosten können im Rahmen der doppelten Haushaltsführung maximal bis zu einem Betrag in Höhe von 1.000 Euro im Monat als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Nicht unter diese Grenze fallen Aufwendungen für Einrichtungsgegenstände und Hausrat, wie ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf (FG Düsseldorf, Urteil vom 14. März 2017, Az. 13 K 1216/16 E) zeigt. […]
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