Doppelte Haushaltsführung bei Hauptwohnsitz am Beschäftigungsort ausgeschlossen
Wenn die Hauptwohnung ebenfalls am Beschäftigungsort belegen ist, können keine Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung geltend gemacht werden. Eine Hauptwohnung gilt aus steuerrechtlicher Sicht als am Beschäftigungsort belegen, wenn der Arbeitnehmer von dieser Wohnung aus seine Arbeitsstätte in zumutbarer Weise arbeitstäglich aufsuchen kann. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH, Urteil vom 16. […]
Powered by Suchmaschinenoptimierung
