Doppelte Haushaltsführung: Verpflegungsmehraufwendungen im Wegverlegungsfall
In den ersten drei Monaten nach Begründung einer doppelten Haushaltsführung kann der Steuerpflichtige Verpflegungsmehraufwendungen steuerlich geltend machen. Die Möglichkeit des Steuerabzugs besteht auch dann, wenn der Haupthausstand aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegt wird und die alte Wohnung aus beruflichen Gründen als Zweitwohnung am Beschäftigungsort genutzt wird. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs […]
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