Doppelte Haushaltsführung: Wohnen in großer Entfernung zum Beschäftigungsort (FG)
Zur Anerkennung der Kosten einer doppelten Haushaltsführung muss eine Wohnung "am Beschäftigungsort" liegen. Dies ist sogar der Fall, wenn sich die Zweitwohnung in einer Entfernung von 141 km zur Arbeitsstätte befindet, wenn der Beschäftigungsort verkehrsgünstig zu erreichen ist.
Powered by Versicherungsvergleich
