Doppelte Mietzahlungen bei berufsbedingtem Umzug: DStV-Empfehlung zum BFH-Urteil
Doppelte Mietzahlungen aufgrund eines berufsbedingten Umzugs können nach aktuellem BFH-Urteil unbegrenzt als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Hierauf Bezug nehmend hat der DStV eine Empfehlung veröffentlicht.
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