Doppelter Haushaltsführung: Zeitliche Begrenzung des Abzugs von Verpflegungsmehraufwendungen verfas
Die zeitliche Begrenzung des Abzugs von Mehraufwendungen für Verpflegung bei Begründung einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung auf drei Monate ist verfassungsgemäß.
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