Drei-Generationen-Haushalt: Kindergeld steht vorrangig den Eltern zu (FG)
Leben Kinder in einem gemeinsamen Haushalt mit Eltern und Großeltern, steht das Kindergeld vorrangig einem Elternteil zu. Dass sich die Großeltern womöglich intensiver um die Kinder kümmern, spielt nach Ansicht des Sächsischen FG keine Rolle.
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