DStV: Bestandskräftige Steuerbescheide seit 1.1.2017 leichter korrigierbar
Durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens wurde die Abgabenordnung um eine neue Korrekturvorschrift für Steuerbescheide (§ 173a AO) bereichert. Darauf weist der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) hin.
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