DStV: BMF-Umfrage zum Verzicht auf die monatliche USt-Voranmeldung in Neugründungsfällen
Seit 2021 müssen neu gegründete Unternehmen im Jahr der Gründung und im darauffolgenden Jahr ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen nicht mehr wie zuvor monatlich abgeben. Der DStV weist darauf hin, dass diese Regelung nun über eine Umfrage unter Steuerberatern evaluiert werden soll.
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