DStV: Neuer Musterrechtsbehelf zu Erstausbildungskosten
Der DStV nimmt die derzeit unsichere Rechtslage und ein anhängiges Musterverfahren zur unbeschränkten Abziehbarkeit von Erstausbildungskosten zum Anlass, seinen Mitgliedern Handlungsempfehlungen nebst einem Musterrechtsbehelf anzubieten.
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