„Durchgereichte“ Gewerbesteuerfreiheit: Beschränkung auf Betriebsaufspaltungs-Fälle (FG)
Die Gewerbesteuerbefreiung für Alten- und Pflegeheime erstreckt sich bei einer Betriebsaufspaltung auch auf die Vermietungstätigkeit des Besitzunternehmens. Diese neuere BFH-Rechtsprechung lässt sich jedoch nicht auf andere Gesellschaftsstrukturen übertragen, urteilte das FG Münster.
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