Ebay, Amazon und Co. - Steuerfahndung darf Internet-Händler durchleuchten
Händler im Internet haben kein Recht auf Geheimhaltung ihrer Daten vor den Steuerbehörden - und einer möglichen Umgehung der Umsatzsteuer. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. Betroffen sind auch Handelsplattformen wie Ebay und Amazon.Powered by Reisesuchmaschine
