Ehegatten: Erstattung von Vorauszahlungen (I) (FG)
Vorauszahlungen auf Einkommensteuer, die für Rechnung beider Ehegatten als Gesamtschuldner erfolgen, werden auf die Einkommensteuerschuld nach Köpfen angerechnet bzw. erstattet, auch dann, wenn auf einen Ehegatten keine Steuerschuld entfällt oder wenn später die Durchführung einer getrennten Veranlagung beantragt wird.
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