Ehegatten im Wohnstift: Heimkosten des nicht pflegebedürftigen Ehegatten keine außergewöhnlichen Be
Aufwendungen eines nicht pflegebedürftigen Steuerpflichtigen, der mit seinem pflegebedürftigen Ehegatten in ein Wohnstift übersiedelt, sind nicht als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommensteuer abziehbar.
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