Ehegattenveranlagung: Geringverdienender Ehegatte kann Aufteilung der Steuerschuld beantragen (FG)
Ehegatten werden regelmäßig zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Gleichwohl kann jeder Ehegatte nachträglich die Aufteilung der gemeinsamen Steuerschuld beantragen, sodass jeder der Ehegatten nur noch „seinen" Teil zu zahlen hat. Dagegen kann der andere Ehegatte sich nicht wehren, wie sich aus einer aktuellen Entscheidung des FG Berlin-Brandenburg ergibt.
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