Einkommensteuer: Behinderungsbedingte Umbaukosten als außergewöhnliche Belastungen (BFH)
Der BFH hält daran fest, dass Aufwendungen eines Steuerpflichtigen für die krankheitsbedingte oder behindertengerechten Gestaltung des individuellen Wohnumfelds als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sein können, auch wenn die bauliche Gestaltung langfristig geplant wird.
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