Einkommensteuer: Volle Steuerpflicht für private Versorgungsbezüge vor Vollendung des 63. Lebensjah
Ein Steuerpflichtiger, der Versorgungsbezüge aus einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis bezieht und noch nicht das 63. Lebensjahr vollendet hat, hat nach aktuellem Urteil des FG Münster keinen Anspruch auf einen Versorgungsfreibetrag nach § 19 Abs. 2 EStG.
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