Einkommensteuer VZ 2012: Antrag auf Verlustbescheinigung nur noch bis zum 15. Dezember möglich
Die Verrechnung von Verlusten aus verschiedenen Bankdepots tritt nicht automatisch ein. Notwendig ist eine Verlustbescheinigung der jeweiligen Bank, die im Rahmen der Steuererklärung mit eingereicht wird.
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