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Einkommensteuererklärung via Elster: Eingabefehler nicht stets grobes Verschulden des Steuerpflicht

Das FG Rheinland-Pfalz hat aktuell zu der Frage Stellung genommen, ob die Änderung eines Steuerbescheids, der aufgrund einer unvollständigen Eingabe des Steuerpflichtigen im elektronischen Elster Verfahren ergangen war, vom Finanzamt mit der Begründung abgelehnt werden kann, dass der Steuerpflichtige grob fahrlässig gehandelt habe.









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