Einkommensteuererstattung: Vom Finanzamt geleistete Zinsen sind nicht zu versteuern (BFH)
Gesetzliche Zinsen, die das Finanzamt aufgrund von Einkommensteuererstattungen an den Steuerpflichtigen zahlt (sog. Erstattungszinsen) unterliegen nicht der Einkommensteuer. Das hat der BFH aktuell entschieden und damit seine frühere Rechtsprechung teilweise geändert.
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