Einkünfteerzielungsabsicht bei Verlusten aus befristeter Vermietung (BFH)
Hat ein Stpfl. ein Gebäude für zehn Jahren vermietet und während dieser Zeit Sonderabschreibungen nach dem FördG geltend gemacht, so sind die Sonderabschreibungen in eine befristete Totalüberschussprognose nicht einzubeziehen, wenn die nachträglichen Herstellungskosten innerhalb der voraussichtlichen Dauer der Vermietungstätigkeit vollständig abgeschrieben werden.
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