Einlagenrückgewähr: Keine steuerbefreiten Kapitaleinkünfte nach § 8b Abs. 1 KStG (BFH)
Ausschüttungen einer unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft aus dem steuerlichen Einlagekonto i. S. d. § 27 KStG 1999 n. F. /2002 sind nicht in die Steuerfreistellung für Kapitaleinkünfte nach § 8b Abs. 1 Satz 1 KStG 1999 n. F. /2002 einzubeziehen.
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